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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firmen Wefotec GmbH, Werix & Weiand e.K.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB_Wefotec:Werix & Weiand_2021.pdf
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Anwendungs- und Geltungsbereiche
Wir liefern nur aufgrund der nachstehenden Bedingungen. Diese Bedingungen gelten bei ständigen
Geschäftsbeziehungen auch für zukünftige Geschäfte, bei denen nicht ausdrücklich auf sie hingewiesen wurde, sofern sie dem Käufer bei einem früheren von uns ausgeführtem Auftrag bekannt gemacht worden sind. Anderslautende Einkaufsbedingungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch uns.


Angebote
Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch unsere Auftragsbestätigung

oder durch die Ausführung des Auftrages zustande.


Lieferung
Unsere Lieferungen erfolgen ab Werk, sofern beim Kaufabschluss nichts anderes vereinbart worden ist. Die Verpackungsart bleibt dem Verkäufer überlassen.
Die auch für die Berechnung maßgebende Feststellung von Massen und Gewichten erfolgt bei
Verladung durch uns oder von uns Beauftragten, es sei denn, dass der Besteller auf seine Kosten eine amtliche Verwiegung verlangt.
Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer
angemessenen Anlaufzeit hinaufzuschieben, oder wegen des noch zu erfüllenden Teiles des Vertrages ganz oder teilweise zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung oder unvorhergesehene Umstände, z.B. Betriebsstörung gleich, die uns die rechtzeitige Lieferung trotz zumutbarer Anstrengungen unmöglich machen. Dies gilt auch, wenn die vorgenannten Behinderungen während eines Verzuges oder bei einem Unterlieferanten eintreten.
Wir sind zu angemessenen Teillieferungen berechtigt. Etwaige Teillieferungen gelten hinsichtlich der Rechnungserteilung als besonderes Geschäft.
Die Gefahr geht auch bei frachtfreier Lieferung mit dem Verlassen des Lieferwerkes auf den Besteller über. Bei vom Besteller zu vertretenen Verzögerungen geht die Gefahr bereits bei der Mitteilung der Versandbereitschaft über.
Wir sind berechtigt Mehr-oder Minderlieferungen vorzunehmen. Sie gelten bis zu 10 % als Vertragserfüllung.
Mäßige Abweichungen bei Maßen und Gewichten von der vereinbarten Menge und Beschaffenheit
können nicht beanstandet werden. Insbesondere besteht kein Rügerecht bei Abweichungen,
die im Rahmen der GKV Prüf- und Bewertungsklauseln (aufgestellt vom Fachverband Halbzeug und
Verpackung im GKV und hinterlegt bei der Bundesanstalt für Materialprüfung) in der jeweils gültigen Fassung bleiben.
Schadensersatzansprüche des Käufers wegen verspäteter Erfüllung oder Nichtlieferung sind ausgeschlossen.

Mängelrügen
Mängelrügen sind unverzüglich, spätesten eine Woche nach Erhalt der Lieferung schriftlich geltend zu machen. Bei versteckten Mängeln verlängert sich diese Frist auf eine Woche nach Feststellung.
Bei berechtigten Rügen können wir nach unserer Wahl die mangelhafte Ware zurück fordern und den Kaufpreis erstatten, oder innerhalb vier Wochen, nachdem die notwendigen Feststellungen getroffen sind, Ersatz liefern. Die Ersatzlieferung erfolgt zum Tagespreis. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
Nach begonnener Weiterverarbeitung der gelieferten Ware ist eine Beanstandung ausgeschlossen.


Zahlung
Die Preise verstehen sich in Euro (EUR). Unsere Rechnungen sind, sofern nichts anderes
vereinbart wird, nach 30 Tagen netto oder nach 10 Tagen abzüglich 2% Skonto fällig.
Die Ablehnung von Schecks und rediskontfähigen Wechseln bleibt vorbehalten. Sie werden lediglich erfüllungshalber angenommen. Sämtliche damit verbundene Kosten gehen zu Lasten

des Käufers.
Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen oder Umstände welche Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Bestellers begründen, haben die sofortige Fälligkeit aller unserer Forderungen zur Folge. Vertragserfüllungen für noch offen stehende Vereinbarungen behalten wir uns vor.
Als Tag der Zahlung gilt der Tag an dem der Betrag für die Lieferfirma verfügbar ist.
Bei Überschreitung der Zahlungsfrist werden vom 1. Tag des Zahlungsverzuges Verzugszinsen

in Höhe von 4% über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz berechnet.


Eigentumsvorbehalt
Das Eigentum an der Ware geht erst nach Bezahlung unserer sämtlichen zum Zeitpunkt der Lieferung bestehenden Forderungen auf den Käufer über. Der Käufer kann die Vorbehaltsware jedoch im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes verarbeiten oder veräußern.

Die Verarbeitung erfolgt abweichend des §950 BGB für uns mit der Maßgabe, dass wir an den Verarbeitungserzeugnissen Miteigentum im Verhältnis des Kaufpreises der verarbeitenden Vorbehaltsware erwerben. Der Käufer tritt uns seine Rechte an Dritte aus der Veräußerung der Vorbehaltsware im Verhältnis zum Kaufpreis ab.


Schlußbestimmung
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Wiehl. Gerichtsstand für beide Teile Gummersbach.
Sollte eine der vorstehenden Bedingungen nichtig sein, so behalten die übrigen Bestimmungen ihre volle Kraft.


Stand 2021